Balneo-Phototherapie wird Kassenleistung

Das Therapieverfahren, das schon die alten Ägypter kannten und für die Therapie von Hautkrankheiten nutzten, wird ab Mitte des Jahres 2008 endlich in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.

Die Balneo-Phototherapie ist schon lange gängiges Therapieverfahren, insbesondere bei stationären Behandlungen im Krankenhaus und in Rehabilitationseinrichtungen. Während zweier Modellverfahren durfte diese Leistung zur Therapie der Psoriasis auch ambulant eingesetzt werden und wurde von den Kassen bezahlt. Nach Beendigung der Modellverfahren war diese ambulante Therapie wieder Privatsache.

Im März 2008 entschied nun der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dass die ambulante Balneo-Phototherapie zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört.  

Drei Verfahren zugelassen 

In den Verhandlungen der Ausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses haben Patientenvertreter des DPBs intensiv im Sinne der Psoriasiskranken mit gewirkt. Zukünftig können gesetzlich versicherte Menschen mit Schuppenflechte nun die Balneo-Photosole-Therapie und die Bade-PUVA-Therapie zur Abheilung der kranken Haut nutzen.

Die Richtlinie des G-BAs erlaubt für die Durchführung der Balneo-Photosole-Therapie zwei Verfahren. Bei der asynchronen Form erfolgt in einer umhüllenden Plastikfolie mit dem Salzwasserkonzentrat ein Wannenbad mit anschließender UVB-Bestrahlung. Beim synchronen Verfahren erfolgt die Bestrahlung während des Badens (TOMESA-Prinzip).

Als weitere Methode ist nun auch die ambulante Bade-PUVA zugelassen. Bei diesem Therapieverfahren wird ein Licht sensibilisierendes Medikament (Meladinine) in das Badewasser gegeben und nach dem Baden erfolgt unmittelbar die Bestrahlung mit UVA.

Bei allen Verfahren ist zu gewährleisten, dass Baden und Bestrahlung innerhalb einer Praxis in angemessenen Räumen mit vorgeschriebenem zeitlichen Abstand zu erfolgen hat. Der DPB geht davon aus, dass niedergelassene Dermatologen sich bei der Durchführung der Balneo-Phototherapie an den Vorgaben der S-2-Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft zur UV-Behandlung orientieren werden.

Der DPB hat sich schon während Laufzeiten der Modelle immer wieder eingesetzt, die Möglichkeiten der Balneo-Phototherapie auch als ambulante Leistung in den Pflichtkatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. "Ich betrachte es als einen sehr wichtigen Verbandserfolg des DPBs, dass diese Leistung nun endlich allen Menschen mit Schuppenflechte im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht. Schließlich hat der DPB die maßgebende Studie des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen mit seinem Forschungsstipendium auch finanziell unterstützt. Damit wird einmal mehr deutlich, dass der DPB seine Mittel und sein Fachwissen sinnvoll und in diesem Fall zielführend erfolgreich einsetzt", freut sich der DPB-Vorsitzende Horst von Zitzewitz über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses.