Aktuelles zu COVID-19-Impfungen
Impfungen für Kinder ab zwölf Jahren
Die STIKO kam zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.
Impfungen für Schwangere
Die STIKO empfiehlt die Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs für nicht oder unvollständig geimpfte Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie für nicht oder unvollständig geimpfte Stillende. Darüber hinaus empfiehlt das Gremium ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor dieser Erkrankung besteht.
Auffrischimpfung/Booster-Impfung für Menschen mit Immunschwäche
Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfung keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort zu erwarten ist, kann eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Sie soll etwa sechsMonate nach einer COVID-19-Grundimmunisierung erfolgen.
Wer für diese Auffrischimpfung infrage kommt, muss im Einzelfall entschieden werden. Die STIKO hält eine generelle Überprüfung der Antikörperantwort nach einer Impfung bei allen Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz nicht für nötig. Das Gremium empfiehlt eine Laboruntersuchung auf Antikörper für Personen mit einer schweren Immunschwäche und daraus resultierender erwartbar stark verminderter Impfantwort.
Menschen mit Psoriasis gehören aufgrund ihrer Erkrankung nicht zu dieser Gruppe. Zwar ist ihr Immunsystem fehlreguliert. Aber der Defekt besteht in einer überschießenden Reaktion, nicht in einer verminderten.
Auch Menschen, die ein Medikament zur Behandlung der Psoriasis bekommen, das eine hemmende Funktion auf bestimmte Bereiche des Immunsystems hat, gehören deshalb nicht zur Gruppe der Menschen mit schwerer Immundefizienz. Bei Unsicherheiten sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
In Sachen COVID-19 und Psoriasis/Psoriasis-Arthritis sind nach wie vor die wissenschaftlichen Erkenntnisse gültig, die wir bereits im PSO Magazin 3/21 veröffentlicht haben.
https://www.psoriasis-bund.de/aktuelles/meldungen/meldungen-im-detail/news/corona-und-psoriasis/
Zur Erläuterung: Eine Auffrischimpfung oder Boosterimpfung ist die erneute Impfung gegen einen Krankheitserreger nach vollständiger Grundimmunisierung, die schon eine längere Zeit zurückliegt. Einige Impfungen – vor allem diejenigen mit Totimpfstoffen – erzeugen keine lebenslange, sondern nur eine temporäre Immunität. Durch eine Auffrischimpfung wird das Immunsystem an das Antigen „erinnert“ und die Immunantwort bei einer Exposition gegenüber dem Erreger beschleunigt. Die Auffrischimpfung unterscheidet sich von der Grundimmunisierung dadurch, dass sie schon mit der einmaligen Gabe einer geringeren Impfstoffdosis innerhalb kurzer Zeit wieder zu einem ausreichenden Antikörpertiter und damit zum klinischen Schutz der Patientinnen und Patienten führt. STIKO-Empfehlungen für Auffrischungsimpfungen gibt es sehr viele, beispielsweise Polio, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, FSME. Für die COVID-19-Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO einen zeitlichen Abstand zur letzten COVID-19-Impfung von mindestens sechs Monaten.
Weitere Impfempfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat vor kurzem auch ihre Empfehlungen für Routine-Impfungen aktualisiert.
So wird ab dieser Saison für Personen ab einem Alter von 60 Jahren die Verwendung eines Influenza-Hochdosis-Impfstoffes empfohlen. Der dafür zum Einsatz kommende Impfstoff enthält die vierfache Antigenmenge des standarddosierten Impfstoffs.
Bei der Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) wurden fünf neue Risikogebiete in den Impfkalender aufgenommen: Das sind die Kreise Dillingen an der Donau (Bayern), Fulda (Hessen), Mittelsachsen (Sachsen), Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) und Weimarer Land (Thüringen). Für Menschen, die in FSME-Risikogebieten unterwegs sind, sei es reisebedingt auch außerhalb Deutschlands oder beruflich, empfiehlt die STIKO die FSME-Impfung.
Was ist die STIKO?
STIKO steht für Ständige Impfkommission. Die Kommission besteht aus 16 ehrenamtlichen Experten, die vom Bundesminister für Gesundheit berufen werden. Sie hat ihren Sitz am Robert Koch-Institut in Berlin.
Das Gremium beschäftigt sich mit Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten und gibt Impfempfehlungen. Seit 1. April 2007 müssen die von der STIKO empfohlenen Impfungen nach einer Bestätigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.