UV-Heimbestrahlung bei Schuppenflechte: DPB fordert Verordnungsfähigkeit für Teilkörperbestrahlungsgeräte.

Im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses fordert der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) erneut die Verordnungsfähigkeit für UV-Teilkörperbestrahlungsgeräte zur Heimbehandlung der Schuppenflechte (Psoriasis).

Quelle: Dr. Hönle Medizintechnik GmbH

Im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sind die von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfassten Hilfsmittel aufgeführt. Im Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung der Produktgruppe „Bestrahlungsgeräte“ hat der DPB nun erneut gefordert, dass in begründeten EinzelfällenUV-Teilkörperbestrahlungsgeräte zur Heimbehandlung der Psoriasis verordnungsfähig sind. Bislang können lediglich „Spezialausführungen“ von UV-Teilkörperbestrahlungsgeräten durch Ärztinnen und Ärzte verordnet werden. Als „Spezialausführungen“ werden im Verzeichnis Psoriasiskämme und Punktbestrahlungsgeräte aufgeführt. „Normale“ UV-Teilkörperbestrahlungsgeräte sind hingegen nicht verordnungs- und erstattungsfähig. Sie können von Patientinnen und Patienten nur in Arztpraxen und Therapiezentren genutzt werden. Eine Behandlung im häuslichen Umfeld ist ihnen nur möglich, wenn sie die Geräte selbst kaufen oder ausleihen – was allerdings sehr kostspielig ist. Zudem hält längst nicht jede dermatologische Praxis UV-Teilkörperbestrahlungsgeräte vor, weshalb die Nutzung oftmals mit langen Wartezeiten und Wegstrecken verbunden ist.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig in begründeten Einzelfällen die Kosten von „normalen“ UV-Teilkörperbestrahlungsgeräten (z.B. nach einem Leasingverfahren) übernehmen – wie sie es auch bei den „Spezialausführungen“ Psoriasiskämme und Punktbestrahlungsgeräte tun. Begründete Einzelfälle können sich z.B. aus schweren Gehbehinderungen, unzumutbar langen Wegstrecken zu Therapiezentren und dem Fehlen adäquater UV-Bestrahlungsangebote im Versorgungsbereich ergeben.

 

Diese Forderung ist keineswegs neu. Sie wurde erstmalig im Jahr 1999 in der „Gemeinsamen Erklärung zur UV-Heimbestrahlung bei Psoriasis“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) und des DPB erhoben und an den GKV-Spitzenverband herangetragen.

 

 

Deutscher Psoriasis Bund e.V. (DPB), August 2016

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