Versandhandel mit verordnungspflichtigen Arzneimitteln: Nein!

…es sei denn, die bisherigen wohnortnahen Versorgungsstrukturen bleiben erhalten.


Das Bundesministerium für Gesundheit plant, den Versandhandel mit verordnungspflichtigen Arzneimitteln generell zu verbieten. Hintergrund dieses Vorhabens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dem zufolge sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung für verordnungspflichtige Arzneimittel halten müssen.

In Abstimmung mit seinem Politischen Beirat positioniert sich der DPB-Vorstand:

Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB), die Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit Schuppenflechte (Psoriasis) in Deutschland, befürwortet ein generelles Verbot des Versandhandels mit verordnungspflichtigen Arzneimitteln. Zwar mag der Bezug von verordnungspflichtigen Arzneimitteln über den (ausländischen) Versandhandel im Vergleich zum Bezug über die örtlichen Apotheken zu individuellen Kosteneinsparungen bei den Patientinnen und Patienten führen. Jedoch wiegen diese individuellen Kostenvorteile die gesamtgesellschaftliche Gefahr nicht auf, dass eine Zunahme des Versandhandels mit verordnungspflichtigen Arzneimitteln langfristig zu einer Schwächung der regionalen Versorgungsstruktur, insbesondere auch der Notfallversorgung, führen kann.

Aufgrund der in Deutschland geltenden Preisbindung für verordnungspflichtige Arzneimittel ist der Arzneimittel-Versandhandel für Anbieter bislang wenig attraktiv und daher nicht sehr stark ausgeprägt. Durch die Abschaffung bzw. die Nicht-Geltung der Preisbindung für ausländische Versandhändler werden absehbar zunehmend ausländische Versandhändler auf den Arzneimittel-Versandmarkt in Deutschland drängen. Bei einer Zunahme des Versandhandels – auch wenn sie auf ausländische Anbieter beschränkt ist – steht jedoch zu befürchten, dass sich ein ähnlicher Effekt einstellt, wie er bereits im Einzelhandel zu verzeichnen ist: die Zunahme des Online-Versandhandels hat zu einer Verdrängung des örtlichen Einzelhandels geführt. Übertragen auf den Arzneimittelmarkt bedeutet dies, dass langfristig viele örtliche Apotheken schließen müssten, womit auch eine adäquate und wohnortnahe Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet wäre. Sofern der Gesetzgeber nicht alternative Maßnahmen zur Sicherstellung der bisherigen wohnortnahen Versorgungsstrukturen ergreift, steht der DPB einem Versandhandel mit verordnungspflichtigen Arzneimitteln, bei dem nicht alle Anbieter derselben Preisbindung wie die örtlichen Apotheken unterliegen, äußerst kritisch bzw. ablehnend gegenüber.

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