Welt-Psoriasis-Tag 2017 – Haut bekennen
Stigmatisierung abbauen
Menschen mit Schuppenflechte leiden erheblich – nicht nur unter der Erkrankung selbst, sondern auch unter Stigmatisierung und Ausgrenzung. Unwissenheit und Vorurteile über die Erkrankung sind in der Bevölkerung immer noch weit verbreitet. Viele Menschen glauben nach wie vor, dass Schuppenflechte ansteckend sei. Fast alle Erkrankten haben bereits Diskriminierung und Erniedrigungen im Alltag erlebt: Sie werden entsetzt angestarrt und mit abfälligen Bemerkungen überzogen. Ihnen wird das Händeschütteln verweigert und man will nicht gemeinsam mit ihnen an einem Tisch essen. Nicht zuletzt auch aufgrund dieser Erfahrungen leiden viele Menschen mit Schuppenflechte an depressiven Störungen oder anderen psychischen Erkrankungen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Leitliniengerecht behandeln
In Deutschland gibt es eine erhebliche Schieflage beim Zugang zu den erforderlichen Therapien zur Behandlung der Schuppenflechte. Ob Menschen mit Schuppenflechte die notwendigen – leitliniengerechten – Therapien erhalten, hängt auch stark von ihrem Wohnort und von den versorgenden Ärztinnen und Ärzten ab. Das liegt zum einen an den zahlreichen, weitgehend intransparenten Versorgungsverträgen in den Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen und an den Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die wie Damokles-Schwerter über den Arztpraxen hängen. Zum anderen sind die leitliniengerechten therapeutischen Möglichkeiten zur Behandlung der Schuppenflechte offenkundig noch nicht allen Ärztinnen und Ärzten bekannt. Die Unterversorgung der Menschen mit Schuppenflechte in Deutschland ist von Politik und System „hausgemacht“. Sie muss nicht sein.
Finanziell entlasten
Menschen mit Schuppenflechte sind finanziell stark belastet. Cremes, Salben und Shampoos zur Basispflege der Haut führen zu hohen monatlichen Fixkosten, die von den Erkrankten selbst zu tragen sind. Auf- oder Zuzahlungen in der Apotheke für die verschriebenen Therapien belasten die Patientinnen und Patienten zusätzlich. Sie höhlen den Solidaritätscharakter der Gesetzlichen Krankenversicherung aus und sind nicht hinnehmbar.